Hinweise zur Quarantäne und Allgemeinverfügung
Liebe Eltern des EAG,
bei einer Allgemeinverfügung handelt es sich um eine besondere Form des Verwaltungsakts. Sie hat die gleiche Rechtswirkung wie eine Einzelanordnung gegenüber einer Person. Egal, ob gegenüber dem Arbeitgeber, gegenüber der Krankenkasse oder gegenüber der Entschädigungsbehörde – es bedarf lediglich einer Darlegung bzw. eines geeigneten Nachweises, dass man bzw. das Kind von der Maßnahme betroffen ist. In der Allgemeinverfügung sind die konkreten Gruppen oder Klassen ausdrücklich benannt; also ist zusätzlich lediglich noch der Nachweis erforderlich, dass das eigene Kind in die jeweilige Klasse oder Gruppe gehört.
Bitte drucken Sie diese Verfügung aus und verwenden Sie sie wie eine Anordnung. Es wird keine individuelle Anordnung für ihr Kind folgen.
Laut Beschluss der Stadt Jena ist aufgrund der aktuellen Infektionslage bei Fällen in Gemeinschaftseinrichtungen eine vorzeitige Freitestung aus der Quarantäne nicht mehr möglich.
i.A. Scharf
Amt. Schulleiter